Kostenlos mitreisende Passagiere haben keinen EU-Ausgleichsanspruch

28. März 2015

BEKANNT AUS

BGH, Urteil v. 17.03.2015, Az.: X ZR 35/14

Flugverspätungen sind ärgerlich. Deswegen haben betroffene Reisende nach der EU-Fluggastrechteverordnung einen europäischen Ausgleichsanspruch von bis zu 600 Euro pro Person. Für eine ca. 1.200km lange Flugstrecke von Mallorca nach München ergibt sich im Verspätungsfall ein Anspruch von 250 Euro pro Person. Dieser steht grundsätzlich auch allen Fluggästen zu, der BGH hat aber die bestehende Rechtsprechung bestätigt: Somit können kostenlos mitreisende Passagiere keine Entschädigung fordern. Die Klage der Eltern wurde abgewiesen.

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