Fluggesellschaften müssen vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren erstatten

16. Juli 2019

BEKANNT AUS

In einem äußerst überzeugenden Urteil hat das Amtsgericht Düsseldorf für unsere Mandanten am 1. Juli 2019, AZ. 232 C66/19 ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass die Tuifly GmbH unsere vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren erstatten müssen. Die Kosten des Rechtsstreits wird Tuifly ebenfalls bezahlen müssen. AG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2019, AZ. 232 C66/19

Flugunternehmen erfüllen oft nicht alle Ansprüche

Auf ein Zahlungsaufforderungen hatte Tuifly in dieser Angelegenheit zwar die geltend gemachten 1.200 Euro an Entschädigung auf Grundlage der EU-Fluggastrechte Verordnung bezahlt, sich aber gegen jede weitere Zahlung gewährt. Das passiert leider weiterhin regelmäßig. Tuifly  reiht sich damit in eine Reihe mit vielen anderen Fluggesellschaften ein. Allein seit Juni haben wir bundesweit eine Vielzahl von Urteile für unsere Mandanten erwirkt, nach denen die Anwaltsgebühren in voller Höhe zu erstatten sind. Unsere Mandantin blieben in all jenen Fällen damit ohne eine weitere Kostenbelastung.

Unsere Meinung dazu

Der Reiserechtsexperte Rechtsanwalt Roosbeh Karimi sagt hierzu:
Dieses Urteil stellt keinen Einzelfall dar. Obwohl die Rechtsprechung eindeutig ist und in diesem Jahr nochmals durch den Bundesgerichtshof bestärkt wurde, weigern sich viele Fluggesellschaften, alle Ansprüche zu erfüllen. Das erwirkte Urteil in Düsseldorf macht die Unwirtschaftlichkeit dieses Vorgehens deutlich.
Anstatt einmalig ca. 200 Euro zu bezahlen, bleibt das Unternehmen nun auf mehr als 1000 Euro sitzen. Solange die Fluggesellschaften dieses irrationale Prozessverhalten nicht beenden, sagt zumindest Karimi:
Über die Klagen der Fluggesellschaften über die vermeintlich so ungerechte Fluggastrechte-Verordnung habe ich kein Verständnis!

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