Die Reisewarnung endet voraussichtlich Mitte Juni. Damit ändern sich auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine kostenlose Reise-Stornierung. Der Versuch einer Aufklärung:
Fernreisen
Für Fernreisen dürfte sich nicht allzu viel geändert haben. Derzeit ist noch davon auszugehen, dass die Reisewarnung pauschal oder zumindest für eine Vielzahl für Länder bestehen bleibt. Schauen Sie sich zur Rechtslage gern unseren noch aktuellen Beitrag „Pauschalreise stornieren ❌ oder warten?“ an.
EU-Reisen und Türkei
Für Reisen innerhalb der EU sieht das schon anders aus. Wer etwa nach Griechenland, Spanien oder sogar auch noch in die Türkei reisen möchten, der kommt schon seit Wochen beim Veranstalter (z.B. TUI, DER Touristik, AIDA) nicht mehr weiter. Positivbeispiele sind zumindest uns nicht wirklich bekannt – ein kostenfreies Storno wird nicht akzeptiert.
Kostenfreies Storno
Rechtlich ist auch tatsächlich unklar, ob kostenfrei storniert werden kann, oder nicht. Etwas vereinfacht dargestellt – aber dennoch nah am Gesetz – ist der Reisende zum kostenfreien Storno berechtigt, wenn am Urlaubsort oder in der Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise beeinträchtigen. Dasselbe gilt auch bezüglich der Beförderung zum Urlaubsort. Drei denkbare Streitpunkte sind:
Fliegen mit Maske
Buffet
Kinderbetreuung
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️Details hierzu im VIDEO ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Ergebnis
Weiterhin gilt, wenn Sie zu 100% nicht reisen wollen, sollten Sie schnellstmöglich, nachweislich das Storno erklären. Berufen Sie sich vorsorglich auf die Pandemie und geben Sie erst keine persönlichen Gründe (Risikopatient, Angst, etc.) an.
Was können wir für Sie tun?
Für weitere Fragen im Reiserecht stehen wir Ihnen in der Kanzlei karimi Rechtsanwälte gern zur Verfügung. Schauen Sie sich unsere Sonderseite an:
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