KARIMI.legal gewinnt für Getright24 gegen die RSG Group GmbH

30. November 2021

BEKANNT AUS

Urteil des Amtsgericht Bamberg vom 30.11.2021 (Az. 0103 C 922/21)

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit
Cobult UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer Behdad Karimi, Elsa-Brändström-Weg 8, 14089 Berlin

Klägerin –


Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte karimi RECHTSANWÄLTE, Kurfürstendamm 70, 10709 Berlin


gegen
RSG Group GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Rainer Schaller, Tannenberg 4, 96132
Schlüsselfeld

Beklagte –

wegen Forderung

erlässt das Amtsgericht Bamberg durch die Richterin am Amtsgericht Englich am 30.11.2021 aufgrund des Sachstands vom 22.11.2021 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495a ZPO folgendes

Endurteil

(abgekürzt nach § 313a Abs. 1 ZPO)

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 134,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.07.2021 sowie weitere 21,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 12.11.2021 zu
zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

Permalink zum Zitieren: https://karimi.legal/2021/urteil-des-amtsgericht-bamberg-vom-30-11-2021-az-0103-c-922-21/

Ihnen könnte auch gefallen…

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert