Urteil des Amtsgericht Bamberg vom 07.12.2021 (Az. 0103 C 933/21)
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
Cobult UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer Behdad Karimi, Elsa-Brändström-Weg 8, 14089 Berlin
Klägerin –
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte karimi RECHTSANWÄLTE, Kurfürstendamm 70, 10709 Berlin
gegen
RSG Group GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Rainer Schaller, Tannenberg 4, 96132
Schlüsselfeld
Beklagte –
wegen Forderung
erlässt das Amtsgericht Bamberg durch die Richterin am Amtsgericht Englich am 07.12.2021 aufgrund des Sachstands vom 23.11.2021 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495a ZPO folgendes
Endurteil
(abgekürzt nach § 313a Abs. 1 ZPO)
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 201,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.08.2021 sowie weitere 21,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 17.09.2021 zu
zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen.
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