Urteil

Judgment of the Amtsgericht Hannover dated 21.09.2023, ref. 443 C 593/23

Auskunft erstritten

Key data

  • Court: Amtsgericht Hannover
  • Date: 09/21/2023
  • Case number: 443 C 593/23
  • Opposing party: Online-Glücksspielanbieter (Malta)
  • Area: Online-Glücksspiel

Summary

Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Anbieter von Online-Glücksspielen im Rahmen einer Stufenklage zur vollständigen Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO sowie zur Bereitstellung der vollständigen Zahlungs- und Spielhistorie aller Spielkonten im maschinenlesbaren Excel-Format.

Full text of the decision

AG Hannover, judgment of 21.09.2023 – 443 C 593/23

Der Kläger begehrt von der Beklagten Rückzahlung von Geldern, die aus Internet-Glücksspielen durch den Kläger von der Beklagten vereinnahmt wurden.

Die Beklagte ist Betreiberin von Online-Casinos bzw. Online-GlücksspieËen.Die Beklagte bietet auch über eine deutschsprachige InternetseiteOnline-Glücksspielean. Der Kläger ist bei der Beklagteregistriertund nahm an dem von der Beklagten angebotenenGlücksspiel teil. Der Kläger gab seine persönlichen Daten inklusive der deutschen Anschrift in das persönliche Spielerprofil– Account - bei der Beklagten ein. Unter Verwendung des so erstellten Spielerprofils leistete und verlor der Kläger einen erheblichen Geldbetrag an die Beklagte. Der Kläger ist davon ausgegangen, dass das Angebot der Beklagten legal sei.

Der Kläger begehrt im Wege der Stufenklage,

1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger Auskunft zu erteilen über die im Rahmen der Kundenbeziehung verarbeiteten Daten, insbesondere zu den nachfolgenden Fragen:

a. Welche personenbezogenen Daten des Klägers verarbeitet die Beklagte?

b. Zu welchem Zweck (welchen Zwecken) verarbeitetdie Beklagtediese Daten?

c. Woher stammen diese Daten?

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d. Hat die Beklagte diese Daten an Dritte übermittelt oder plant die Beklagte, diese Daten an Drittezu übermitteln?Wenn ja, an wen, wann und zu weI- chem Zweck?

e. Die vollständige Zahlungs- und Spielhistorie aIIe Spiel konnten des Klägers sind im maschinenlesbaren Excel-Format bereitzustellen.

f. Wie lange wird die Beklagte die Daten verarbeiten?

g. Hat die Beklagte hinsichtlichdes Klägers ein Profil angelegt? Falls ja, mit welchem Inhalt und in welcher Art und Weise ist dieses zustande gekommen?

Die Klageschrift ist der Beklagten am 14.08.2023 zusammen mit einem Beschluss gemäß S 184 Abs. 1 ZPO zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland zugestellt worden.

Die Beklagte hat keinen Antrag gestellt.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das Amtsgericht Hannover gemäß Art. 18 Abs. 1 EuGWO (Brüssel la –VO) örtlichzuständig, denn der Kläger ist Verbraucher,

Die Klage ist auch schlüssig. Der Auskunftsanspruch des Klägers ergibt sich daraus, dass diesem gegen die Beklagte ein Herausgabeanspruch gemäß 5 812 Abs. 1 BGB zu stehen kann. Die Beklagte hat die Spieleinsätze des Klägers als Leistungenohne Rechtsgrund erlangt. Die Durchführung des Online-Glücksspiels stellt einen Verstoß gegen das gesetzliche Verbot S 134 BGB i.V.m. 5 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag dar

Die Entscheidung über die vorläufigeVollstreckbarkeËtfolgt aus 5 708 Nr. 2 ZPO.

Rechtsbehelfsbeleh rung

Diese Entscheidung kann mit dem Einspruch angefochten werden. Er ist innerhalbvon einem Monat einzulegen bei dem Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover, Die Frist beginnt mitder Zustellung der Entscheidung. Der Einspruch wird durch Einreichung einer Einspruchsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Er kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiterenVoraussetzungen zur Signatur und übermittlungsind auf dem Justizportaldes Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikationzu finden. Eine Einlegung

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per einfacher E-Mail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittelselektronischen Dokuments verpflichtet,Der Einspruch muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das der Einspruch gerichtetwird, sowie die Erklärung. dass gegen dieses Urteil Einspruch eingelegt wird, enthalten. Soll das Versäumnisurteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen Ferner sind innerhalb der Frist von einem Monat sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmitteleinschtießlich Beweisschriften sowie Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, vorzutragen Wird die Frist zur Einspruchsbegründungnichteingehalten, können Sie allein deswegen den Prozess verlieren. Es empfiehlt sich daher, die Begründung in die Einspruchsschrift mit aufzunehmen. Werden Angriffs- und Verteidigungsmittelerst nach Ablauf der Frist vorgebracht. so lässt sie das Gericht nurzu, wenn nach seiner Überzeugung ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder die Verspätung genügend entschuldigtwird. Verspätete Rügen !ässt das Gericht nur zu, wenn die Verspätung genügend entschuldigtwird

Bruhns Richterin am Amtsgericht

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