Auskunft erstritten
Das Landgericht Dresden verurteilte den maltesischen Glücksspielanbieter auf erster Stufe der Stufenklage, über die vollständige Zahlungs- und Spielhistorie aller Spielkonten unseres Mandanten im maschinenlesbaren, strukturierten und gängigen Format Auskunft zu erteilen. Den Streitwert setzte das Gericht auf 6.000,00 € fest. Die Auskunft bildet die Grundlage der Rückforderung der Verluste auf zweiter Stufe.
LG Dresden, judgment of 07.03.2025 – 3 O 1192/24
Landgericht Dresden
Zivilabteilung
Aktenzeichen: 3 O 1192/24
In dem Rechtsstreit
- Kläger -
Prozeßbevollmächtigte: Kanzlei Karimi legal, Kurfürstendamm 137, 10711 Berlin, Gz.: 127/24
gegen
Tipico Co. Ltd, Tipico Tower, Vjal Portomaso, STJ 4011 St. Julians, Malta vertreten durch d. Director - Beklagte -
Prozeßbevollmächtigte: Redeker, Sellner, Dahs Partnerschaftsgesellschaft mbB, Willy-Brandt-Allee 11, 53113 Bonn,
wegen Auskunft und Rückforderung Online-Glücksspiel
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Dresden durch