Auskunft erstritten
Das Landgericht Hamburg hielt das zuvor erwirkte Teil-Versäumnisurteil vollständig aufrecht: Der maltesische Glücksspielanbieter bleibt verpflichtet, über die im Rahmen der Kundenbeziehung verarbeitete vollständige Zahlungs- und Spielhistorie aller Spielkonten unseres Mandanten im maschinenlesbaren, strukturierten und gängigen Format Auskunft zu erteilen. Die im Prozess erteilten Auskünfte genügten nicht.
LG Hamburg, judgment of 08.10.2025 – 316 O 229/24
Landgericht Hamburg Az.: 316 O 229/24