Anwalt für Reisemängel auf Kreuzfahrten
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– Laut SAT1 Frühstücksfernsehen am 20.04.2020
Unsere Experten im Reiserecht
Rechtsanwalt Karimi
- Ausbildung in einer großen deutschen Fluggesellschaft im Rechtsreferendariat
- seit 2018 bundesweiter Seminarleiter aller Fortbildungen im Reiserecht des Bundesverband der Verbraucherzentralen
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft im Reiserecht
- regelmäßige Medienauftritte, zum Beispiel im RBB, Welt, Prosieben, Inforadio, Tagesspiegel und viele mehr..
Dipl. Juristin Fischer-Volk
- 30 Jahre Erfahrung im Reiserecht in der Verbraucherzentrale Potsdam
- seit 1998 Vertretung der Verbraucherzentrale in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht
- jahrzehntelange Medienauftritte
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Mängel auf einer Schiffsreise
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kreuzfahrt
Meine Kreuzfahrt wurde wegen Corona abgesagt – bekomme ich den Reisepreis zurück?
Schon eine Kreuzfahrt allein (ohne Flug) gilt reisrechtlich als Pauschalreise. Damit kommen die normalen gesetzlichen Regelungen zum Pauschalreiserecht ab §§ 651a BGB (zum Gesetz) zur Anwendung. Bei einer Absage durch den Reiseveranstalter wegen Corona ab, haben Sie einen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Reisepreis. Die gesetzliche Rückzahlungsfrist beträgt 14 Tage (651h Abs. 5 BGB – zum Gesetz).
Mein Reiseveranstalter bietet mir wegen Corona nur einen Gutschein an.
Natürlich können Sie einen Gutschein akzeptieren, aber die gesetzliche Rückzahlungspflicht ist eindeutig definiert (651h Abs. 1, Satz 2 BGB – zum Gesetz).
Kann ich die Kreuzfahrt selbst stornieren?
Grunsätzlich können Sie immer vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten (651h Abs. 1, Satz 1 BGB – zum Gesetz). Aber nur wenn am am Reiseort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen, kann der Veranstalter keine Stornogebühren berechnen (651h Abs. 3 BGB – zum Gesetz). Daher ist eine frühzeitige Absprache mit einem Reiserechtsexperten besonders wichtig, um Ihre Rechte wirksam durchzusetzen.
Was ist mit der Kreuzfahrt in 1-2 Monaten? Kann diese vorsorglich storniert werden?
Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist derzeit beschränkt. Zwar können Sie eine Kreuzfahrt jederzeit stornieren, allerdings kann der Reiseveranstalter für einen späteren Zeitraum Storno-Gebühren verlangen. Nur Reisen, die den vom auswärtigen Amt angegebenen Zeitraum berühren, können rechtssicher ohne Storno-Entschädigung storniert werden. Für spätere Zeiträume ist eine Rücksprache mit einem Anwalt im Reiserecht empfehlenswert.
Meine Kreuzfahrt wurde umgeroutet - was kann ich tun?
Wenn eine Kreuzfahrt umgeroutet wird, sorgt das für Ärger. Es gilt dann genau zu prüfen, ob Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht. Alternativ kann auch ein Minderungsgrund gegeben sein.
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