Das Medizinrecht und insbesondere das Arzthaftungsrecht sind sehr spezielle Bereiche, bei denen es in hohem Maße auf die nötige Expertise, die stetig fortzuentwickeln ist, und die Begeisterung für die Materie ankommt.

Wir sind bekannt aus:

Arzthaftungsrecht:

Behandlungsfehler treten in den unterschiedlichsten Bereichen der Versorgung durch Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen, Heilpraktiker und Psychotherapeuten auf.

Zweifelsohne sind Ärzte auch nur Menschen und Menschen machen Fehler.

Allerdings gehen Versäumnisse in den betroffenen Tätigkeitsfeldern mit einer sehr hohen psychischen Belastung und teilweise mit einer lebenslangen Beeinträchtigung der Patienten und ihrer Angehörigen einher. Dies einfach so hinzunehmen, ist für die Betroffenen unzumutbar. 

Da es sich zumeist um äußerst komplexe medizinische Sachverhalte handelt, die akribisch aufgearbeitet und bewertet werden müssen, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der speziell im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig ist und vor allem die nötige Leidenschaft für den Rechtsbereich hat. Ich berate Sie gerne kompetent, zuverlässig und empathisch in dieser sensiblen Lebenssituation. 

Beratung – wie Sie es wünschen: Online-Beratung (E-Mail), Telefon-Beratung oder Persönliche Beratung

Arztstrafrecht:

Neben der zivilrechtlichen kann im Rahmen einer ärztlichen Behandlung auch eine strafrechtliche Dimension bestehen.

Hier geht es etwa um Abrechnungsbetrug oder eine Körperverletzung durch die fehlerhafte Behandlung selbst. Aber auch beispielsweise die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht kann strafrechtlich relevant sein.

Im Hinblick auf diese und weitere strafrechtliche Fragestellung berate und vertrete ich Sie gerne.

Versicherungsleistungen:

Auch die Verweigerung einer Versicherungsleistung, die für den Betroffenen dringend notwendig ist, kann eine sehr belastenden Situation darstellen. Der Versicherte fühlt sich angesichts der für ihn nur wenig nachvollziehbaren Versicherungsbestimmungen hilflos.

Bei der Leistungsbereitschaft der Krankenkassen im Hinblick auf Heil- und Hilfsmittel kommt es häufig auf Kriterien an, die für den Laien nicht immer verständlich sind, so dass eine zielführende Argumentation kaum möglich ist. 

 Auch Fragen rund um die Leistungspflicht von Pflegversicherungen, etwa im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit oder die konkrete Pflegestufe, sind komplex.

 Sehr gerne verhelfe ich Ihnen auch in derartigen, scheinbar ausweglosen Fällen, zu Ihrem Recht.

Gerade in dem hochsensiblen Bereich von fehlerhaft erfolgten Behandlungen besteht bei den Mandanten häufig eine starke Verunsicherung, die es aufzufangen gilt. 

Arzneimittelrecht:

Ebenfalls im Bereich von Fragen rund um die Versorgung mit Arzneimitteln, sowohl hinsichtlich einer etwaigen Haftung für Arzneimittelschäden als auch zu einer Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Vorsorgeverfügungen:

Stellen Sie sicher, dass Ihre höchstpersönlichen Angelegenheiten rechtzeitig geregelt sind. Gerne nehme ich Sie dabei an die Hand, damit Ihre Verfügung sämtliche juristischen Voraussetzungen erfüllt und mit Ihren persönlichen Wertvorstellungen in Einklang steht. Ob Vorsorgevollmacht, Patienten-, Organspende- oder Betreuungsverfügung – ich berate Sie gerne vollumfänglich und individuell.

 

Anwalt Soforthilfe

Sie benötigen einen Anwalt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Rufen Sie uns unter 030 5868407-50 an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus: