Abmahnung der DW Folienservice UG und Kanzlei Zierhut IP – Verstoß Verpackungsgesetz

Abmahnung der DW Folienservice UG und Kanzlei Zierhut IP – Verstoß Verpackungsgesetz

9.5.2019
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Die Abmahner

Die DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Obertaufkirchen lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken. Das Unternehmen betreibt professionalen Digitaldruck und vertreibt Produkte wie Aufkleber, Sticker und Schutzfolien bei Amazon.Vertreten wird es in der Sache von der Zierhut IP Rechtsanwalt-AG.

Vorwurf

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, gegen das aktuelle Verpackungsgesetz verstoßen zu haben: Dieses verplichtet seit dem 01.01.2019 zu einer Registrierung bei der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie zur Anmeldung für ein bestimmtes Entsorgungssystem.

Forderung

Die Abgemahnten werden jeweils aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die entstandenen Anwaltskosten (Streitwert: 15.000 €) zu zahlen.

Unsere Einschätzung

Derartige Abmahnungen hatten wir bei Einführung des Gesetzes bereits erwartet. Wichtig ist es zu wissen, dass Sie als Unternehmer – und nicht der Hersteller der Verpackung –registrierungspflichtig sind, wenn Sie beim Versand Verpackungen erstmalig in den Verkehr bringen.

Als Betroffener sollten Sie daher überprüfen, ob Sie ihrer Verpflichtung aus dem Verpackungsgesetz bereits nachgekommen sind. Ohne Registrierung ergibt sich automatisch ein Vertriebsverbot für die Verpackung und es drohen Bußgelder. Haben Sie Fragen zur Registrierung? Wir stehen Ihnen gern bereits an dieser Stelle mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Tipp:

Haben Sie jedoch bereits eine Abmahnung erhalten, so raten wir:

Zunächst einmal sollten Sie Abmahnung nicht ignorieren und unbedingt die Fristen wahren. Wichtig ist auch: Unterzeichnen Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung, denn hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Auch wenn eine Unterlassungserklärung in Betracht kommt, weil die Abmahnung möglicherweise begründet ist, sollte diese immer von einem erfahrenen Fachanwalt modifiziert werden. Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen in Abmahnungen sind nämlich zumeist sehr weit und zu Ihren Ungunsten gefasst. 

Kontaktieren Sie uns daher gerne an und wir prüfen Ihren individuellen Fall umfassend.

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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