Neues Pauschalreiserecht tritt in Kraft

1. Juli 2018

BEKANNT AUS

Heute tritt das neue EU Pauschalreiserichtlinie in Kraft. Damit müssen sich Reisende, aber insbesondere die Reisewirtschaft, auf einige Veränderungen einstellen. Was ist neu:

  • Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11.2015
  • EU-(voll)harmonisierter Verbraucherschutz
  • EU-weit erhöht sich der Schutzstandard
  • Insgesamt sieben Formblätter – Informationspflichten
  • Neuer Reisetyp ist entstanden
  • Anpassung an die Online-Realität

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema beantwortet direkt das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Die Vorschriften finden Sie im Gesetz ab § 651a BGB.

Als Dozent im Reiserecht für die Verbraucherzentralen steht Ihnen Rechtsanwalt Karimi gern zu allen Fragen persönlich zur Verfügung.

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