Heute tritt das neue EU Pauschalreiserichtlinie in Kraft. Damit müssen sich Reisende, aber insbesondere die Reisewirtschaft, auf einige Veränderungen einstellen. Was ist neu:
- Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11.2015
- EU-(voll)harmonisierter Verbraucherschutz
- EU-weit erhöht sich der Schutzstandard
- Insgesamt sieben Formblätter – Informationspflichten
- Neuer Reisetyp ist entstanden
- Anpassung an die Online-Realität
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema beantwortet direkt das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Die Vorschriften finden Sie im Gesetz ab § 651a BGB.
Als Dozent im Reiserecht für die Verbraucherzentralen steht Ihnen Rechtsanwalt Karimi gern zu allen Fragen persönlich zur Verfügung.
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