EU-Fluggastrechte
Flugverspätung – Flugannullierung – Nichtbeförderung
Wir setzen Ihr Europarecht durch!
Deutschlands Nr. 1 Anwalt im Reiserecht fordert für Sie bis zu 600 Euro
– Laut SAT1 Frühstücksfernsehen am 20.04.2020
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1. Ihre Ansprüche
Grundsätzlich kann Ihnen ein EU-Ausgleichsanspruch (Entschädigungsanspruch) in dieser Höhe zustehen:
Euro bis 1.500 km Flugstrecke
Euro bei EU Flug ab 1.500 km oder Drittstaatflug zwischen 1.500 km bis 3.500 km
Euro bei Drittstaatflug ab 3.500 km
2. Fluggastrechteverordnung
Die EU-Verordnung (EG) 261/2004 hat seit Februar 2005 europaweit standardisierte gesetzliche Mindestrechte geschaffen. Jeder Fluggast hat deswegen einen europarechtlichen Anspruch auf Entschädigungszahlungen und Betreuungsleistungen. Die individuelle Ausgestaltung der Ansprüche hängt hauptsächlich von zwei Kriterien ab:
- ausführende Fluggesellschaft
- Flugstrecke
Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung | |
Start -> EU-Flughafen | Ja |
Landung -> EU-Flughafen und Flug durch Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen (Sitz der Fluggesellschaft außerhalb der EU) | Nein |
Lundung -> EU-Flughafen und Flug durch EU-Luftfahrtunternehmen (Sitz der Fluggesellschaft innerhalb der EU) | Ja |
NUR
%
der Fluggäste, die sich mit Ansprüchen an die Fluggesellschaften wenden, erhalten eine Antwort.
%
der Fluggäste erhalten den Ihnen zustehenden EU-Ausgleichsanspruch.
%
der Fluggäste erhalten während Wartezeiten die Ihnen zustehenden Mahlzeiten oder Erfrischungen.
*Diese Angaben basieren auf eine Studie der euopäischen Kommission vom 13.März 2013.
3. Alle Ansprüche im Überblick
Im Fall einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung können Sie EU-Ansprüche auf folgende Leistungen haben:
- 600 Euro
- 400 Euro
- 250 Euro
- Erstattung vollständiger Ticketkosten
- Kostenloser Rückflug
- Ersatzbeförderung
- Betreuungsleistungen
- Mahlzeiten
- Erfrischungen
- Hotel
- Transfer Flughafen – Hotel – Flughafen
- Telefon
- Fax / Telex
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