In-House Referent für den Bundesverband der Verbraucherzentralen

14. März 2018

BEKANNT AUS

UPDATE am 14.03.2018 – Ursprünglicher Beitrag vom 21.02.2018

Für Herrn Rechtsanwalt Karimi war es eine Premiere. Auf Einladung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen erläuterte er in Gütersloh Mitarbeitern der Verbraucherzentralen als In-House-Referent das ab dem 01.07.2018 geltende neue Reiserecht aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 vom 25.11.2015. Das Feedback des Veranstalters, der Teilnehmer, aber auch von Herrn Karimi fiel überaus positiv aus.

„Es hat mir viel Freude bereitet, mit den engagierten Seminar-Teilnehmern/innen die komplexe Materie zu erörtern und Ihnen konkrete  Handlungsempfehlungen für die alltägliche Beratungspraxis auf den Weg zu geben. Die Veranstaltung war bestens organisiert und ich freue mich auf den zweiten Termin im März in Dortmund.“
Rechtsanwalt Roosbeh Karimi

Auch das zweite Seminar in Dortmund 07.03.2018 verlief sehr konstruktiv. Für die Einladung des Bundesverband der Verbraucherzentralen dankt Herr Karimi ausdrücklich und hebt auch die ausgezeichnete Seminarplanung durch Frau Fischer-Volk der Verbraucherzentrale Brandenburg aus Potsdam hervor.

Haben Sie Interesse Herrn Karimi für ein Seminar zu buchen, treten Sie bitte an uns heran.
Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihnen könnte auch gefallen…

0 Kommentare