Interessenschwerpunkt der Insolvenz liegt in Österreich, sodass das LG Berlin Damit den Beschluss des Amtsgericht Charlottenburg aufhebt.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
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Interessenschwerpunkt der Insolvenz liegt in Österreich, sodass das LG Berlin Damit den Beschluss des Amtsgericht Charlottenburg aufhebt.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
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