Was war passiert
Beim Immobilien Start-Up McMakler herrschte im Sommer noch große Euphorie. Unter dem Motto #oneteam wird die gesamte Belegschaft – zu dem Zeitpunkt 600 und auf dem proklamierten Weg zu 1.000 Mitarbeiter:innen – zusammengetrommelt und es wird auf eine großartige Zukunft gefeiert. Was die Belegschaft zu dem Zeitpunkt noch nicht weiß, hinter der professionell aufgesetzten Fassade brennt es wohl schon lichterloh! Die Marktlage hat geändert, der Wachstum stagnierte plötzlich und bei McMakler hat man sich hierauf schlichtweg nicht eingestellt. Deswegen saß der Schock dann umso tiefer, als dann plötzlich wie aus dem Nichts die erste Entlassungswelle verkündet wurde. besonders schlimm traf es die HR-Abteilung, wo wohl nur noch 5 von 70 Mitarbeiter:innen* übrig geblieben sind.
Unfaire Kündigungsbedingungen
Für eine solche Entlassungswelle war McMakler offensichtlich intern überhaupt nicht vorbereitet. Die Kündigungen erfolgten zudem auch aus Arbeitgebersicht nicht optimal, bis hin zu grob fehlerhaft. So erhielt einer unserer Mandanten trotz genehmigten Urlaubs eine fristlose Kündigung wegen vermeintlich unentschuldigten Fehlens. Die ersten Gerichtstermine wurden mehr oder weniger in der Sache verpennt. Stellungnahmen erfolgten, zum Teil bis heute, einfach überhaupt nicht. Da überrascht es wenig, dass recht schnell nachdem sich die Mitarbeiter:innen auch rechtlich zur Wehr setzten, Juristen für die interne Rechtsabteilung gesucht wurden und bis heute werden. Eine externe Anwaltskanzlei ist erst seit kurzem beauftragt worden.
Notwendig geworden sind die Gerichtsverfahren aus Arbeitnehmersicht zum einen, weil die Kündigungen nach unserer Rechtsauffassung ungerechtfertigt erfolgten und zum anderen die vorgelegte Abwicklungsvereinbarung in allen uns bekannten Fällen krass zulasten des Arbeitnehmers einseitig formuliert waren. Im Ergebnis sind die Arbeitnehmer: innen zum Teil schlechter gestellt worden, als wenn die Kündigung rechtsfehlerfrei wirksam gewesen wäre. Eine Abwicklungsvereinbarung, die eine gütliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht und regelmäßig durch ein gegenseitiges Entgegenkommen gekennzeichnet ist, sieht jedenfalls so nicht aus. Deswegen haben wir in fast allen durch uns übernommenen Angelegenheiten Kündigungsschutzklage eingelegt.
McMakler muss hohe fünfstellige Abfindung zahlen
Grundsätzlich ist die Höhe der Abfindung sehr unterschiedlich und hängt unter anderem vom Gehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Allgemein lässt sich die Abfindung wie folgt berechnen: Je länger Sie beschäftigt sind und je mehr Sie verdienen, desto höher kann Ihre Abfindung ausfallen. die sogenannte Regelabfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Die Regelabfindung wird meist dann herangezogen, wenn nach aller Voraussicht die Kündigung berechtigt ist, die Parteien sich aber ein weiteres Gerichtsverfahren sparen wollen. Davon sind wir aktuell recht weit entfernt.
Bislang konnten wir für unsere Mandanten Abfindungszahlungen erstreiten, die weitaus höher als die Regelabfindung sind. So konnten wir uns mit McMakler in unserem letzten Verfahren auf eine Abfindungszahlungen in Höhe von 18.000 Euro einigen. Denn letztlich ist die tatsächliche Höhe der Abfindung jedoch reine Verhandlungssache und hängt vom Verhandlungsgeschick und Verhandlungsstärke gegenüber dem Arbeitgeber ab. Allein deswegen lohnt es sich, unsere professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Ärger mit der Urlaubsentschädigung
An einer Stelle droht auch noch in den abgeschlossenen Verfahren mächtig Ärger. Denn McMakler hat es in den letzten Jahren nach unserer Kenntnis gegenüber allen Angestellten versäumt*, den Urlaub ordnungsgemäß abzurechnen. Hintergrund ist, dass in vielen Arbeitsverhältnissen ein Großteil des Gehalts aus variablen Teilen, also der Provision, besteht. Maßgeblich für das durchschnittliche Monatsgehalt ist dann eben das gesamte Gehalt inklusive der Provisionen im Jahr, geteilt durch 12 Monate. Noch konkreter bedeutet das, dass McMakler auch für Urlaubszeit die anteilige Provisionen hätte auszahlen müssen, dies aber nach unserer Kenntnis in keinem Fall getan hat*. Hier soll McMakler auch bereits eine heftige, fünfstellige Geldstrafe auferlegt bekommen haben*, die natürlich weitaus geringer ausfällt, als allen Mitarbeiter:innen den verdienten, gesetzlichen Lohn auszuzahlen. Deswegen ist auch weiterhin von Seiten von McMakler nicht davon auszugehen, dass nun nachträglich eine ordnungsgemäße Abrechnung des Urlaubs erfolgt. Damit haben wahrscheinlich auch Sie noch Ansprüche auf rückwirkende Gehaltsauszahlung.
Sehr wahrscheinlich haben auch Sie Ansprüche auf Urlaubsentschädigung.
JETZT PRÜFEN!
*nach unseren unabhängigen Recherchen (wir verwerten grundsätzlich keine Informationen aus aktiven Mandatsverhältnissen)
Sehr geehrte Damen und Herrn,
vielen Dank für den aufschlußreichen Artikel. Ich selber bin nach fast 4 Jahren als MA gekündigt worden. Meinen Gütetermin vor dem Amtsgericht in Düsseldorf, findet am 19.01.2023 statt. Sehr gerne halte ich Sie auf dem laufenden, was darau geworden ist. Man muss den Verantwortlichen bei McMakler die Grenezn aufzeigen. Sehr hilfreich war der Artikel bezüglich des Urlaubsgeld. Hier werden wir wahrscheinlich auch Klagen.