Unsere Vergütung

Honorar

1.7.2022
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min

UNSERE VERGÜTUNGSMODELLE

ERSTBERATUNG

Ihr Einstieg ins Mandat mit unserer ersten Beratung zum Festpreis

Die meisten Mandate beginnen mit einer Erstberatung zur ersten Sachverhaltsaufklärung und Prüfung. Der Preis hängt vom Umfang des Anliegens, der zu prüfenden Unterlagen sowie der Komplexität insgesamt ab.

ZEITHONORAR

Eine individuelle Vergütungsvereinbarung ist üblich und fair, denn Sie bezahlen nur den tatsächlich entstandenen Aufwand.

Unsere Stundensätze richten sich nach Art des Auftrags sowie dem Rechtsgebiet und beginnen ab 205,80 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer.

Die Zeit dokumentieren wir in 6-Minuten-Einheiten und rechnen in der Regel monatlich ab. Selbstverständlich erhalten Sie dabei eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten.

STUNDENKONTINGENTE

Sie benötigen eine kontinuierliche anwaltliche Beratung?

Dann sind unsere vergünstigten monatlichen Stundenkontingente genau das richtige für Sie. Mit einer kurzen Laufzeit von ab 12 Monaten erhalten Sie bei nur 10h/Monat schon 20 % Rabatt auf unsere Zeithonorar-Konditionen. Sprechen Sie uns einfach an.

FIXHONORAR

Gern evaluieren wir mit Ihnen gemeinsam, ob nicht ein pauschales Fixhonorar in Ihrer Angelegenheit besser geeignet sein kann. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass der Aufwand bestimmbar ist.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Natürlich arbeiten wir auch gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie über eine ausreichende Police verfügen und sich die gesetzlichen Gebühren mit dem Aufwand unserer Tätigkeit vereinbaren lassen. Sollte das einmal nicht der Fall sein, ist eine Kombination verschiedener Vergütungsmodelle möglich.

Prozessfinanzierung & Erfolgshonorar

In den vielen Rechtsgebieten bieten wir auch eine Prozessfinanzierung an. Hierzu arbeiten wir mit verschiedenen Prozessfinanzierern zusammen. Im Erfolgsfall werden je nach Gegenstandswert und Rechtsgebiet Provisionen zwischen 9% – 58% berechnet. Im Gegenzug übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliches Risiko, also Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Nämlich dann, wenn die Rechtsverfolgung anderenfalls abgeschnitten wäre. Für uns kommt ein Erfolgshonorar ab einer einklagbaren Forderung von 75.000 Euro in Betracht.

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