Bis Juli 2021 waren über 98 % der Online-Casinos in Deutschland illegal. Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie bei Verlusten einen Anspruch auf Ihr bereits verlorenes Geld haben. Mit der Prozesskostenfinanzierung ist eine Beauftragung komplett ohne Risiko möglich.
Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist es meist sinnvoll, zunächst außergerichtliches, anwaltliches Mahnschreiben zu versenden. In vielen Fällen führt schon dieser erste Schritt zum Erfolg.
Führt unsere außergerichtliche Zahlungsaufforderung wider Erwarten nicht zum Erfolg, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn der säumige Schuldner innerhalb zweimal auf eine zweiwöchige Frist nicht widerspricht, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und wir haben erfolgreich einen Vollstreckungsbescheid für Sie erwirkt. Natürlich unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens und sorgen dafür, dass Sie Ihre Forderungen effektiv durchsetzen können.
Anstelle des Mahnverfahrens kann auch direkt die Klage eingereicht werden. Damit startet das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht. Wir vertreten Sie bundesweit vor Gericht und Dank unserer Verfahren aus über 1.000 jährlichen Gerichtsverfahren sind Sie bei uns in den besten Händen.
Sobald wir einen vollstreckbaren Titel erzielt haben, hat der Schuldner nach Zustellung zwei Wochen zur Zahlung. Anderenfalls kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Dabei wird das Vermögen des Schuldners gepfändet, um die offene Forderung zu begleichen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Zwangsvollstreckung und sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld erhalten.
Jetzt haben wir es geschafft, herzlichen Glückwunsch: Ihre Offenen Posten sind ausgeglichen!
Ja, wenn das Angebot zum Online-Glücksspiel vom Online-Casino illegal war, dann ist es möglich, die Verluste zurückzufordern. Illegal war das Angebot immer dann, wenn das Online-Casino keine in Deutschland gültige Lizenz für das Glücksspiel hat oder hatte.
Bis zum 1. Juli 2021 war der Großteil (unsere Schätzung: über 90%) der Online-Casinos illegal. Erst mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ab dem 1. Juli 2021 wurden Glücksspiele in Deutschland reguliert – unter anderem auch Online-Casinos. Es haben sich allerdings nur die wenigsten Anbieter für eine Lizenz beworben (3 Lizenzen, Stand 05.08.2022). Die einzige Ausnahme bildete das Bundesland Schleswig-Holstein, das schon lange eigene Lizenzen an Betreiber von Online-Glücksspiel erteilt.
Online-Casinos mit Sitz im Ausland verfügen zwar überwiegend über eine Glücksspiellizenz in ihrem Heimatland (z. B. Malta, Zypern, Gibraltar oder UK), diese war und ist jedoch in Deutschland nicht gültig. Damit haben sie die Umsätze, die sie ohne eine gültige Lizenz erwirtschaftet haben, zu Unrecht erhalten bzw. illegal erwirtschaftet. Aus diesem Grund können Spieler vom Online-Casino ihre Verluste zurückholen. Das gilt in der Regel für Verluste aus den letzten zehn Jahren.
Wir prüfen kostenfrei, ob Sie bei Verlusten einen Anspruch auf Ihr bereits verlorenes Geld vom Online-Casino haben.
Mit Prozesskostenfinanzierung ist eine Beauftragung komplett ohne Risiko möglich. Hierfür haben wir für Sie verhandelt und TOP-KONDITIONEN vereinbart.
Ja, wir als die KARIMI.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können für Sie die Verluste aus Online-Glücksspiel vom Casino zurückfordern. Die rechtliche Grundlage bildet dabei § 812 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
„Wer etwas ohne einen Rechtsgrund erlangt hat, muss es wieder herausgeben“.
Dies Anspruchsgrundlage ist nach der einhelligen Rechtsprechung auch für die Erstattung von Online-Casino-Verlusten anwendbar. Der Grund: Die Online-Casinos haben das eingezahlte Geld ohne gültige Lizenz und damit ohne Rechtsgrund erlangt – das Geschäft zwischen Ihnen und dem Online-Casino ist nichtig. Die Glücksspiel-Anbieter sind dadurch verpflichtet, die Nettoverluste (Einzahlungen minus Gewinne) der Kunden wieder herauszugeben. Das funktioniert natürlich nur, wenn Ihre Verluste größer sind als Ihre Gewinne; dann muss Ihnen dieser Differenzbetrag erstattet werden.
Wahrscheinlich stellen Sie sich die Frage, ob Sie auch ohne Anwalt Ihren Online-Casino Verlust zurückerhalten. Bis heute ist uns kein einziger Online-Casino-Fall bekannt, indem der Spieler ohne Anwalt seine Verluste von der Gegenseite erstattet bekommen hat.
Unserer Erfahrung nach reagieren in der Praxis die Glücksspiel-Anbieter nicht auf die direkten Forderungen eines Spielers. Dabei steht Ihnen der Anspruch natürlich auch persönlich zu. Doch große Anbieter ignorieren Ihre Aufforderung, denn viele lassen es dann einfach darauf beruhen und lassen damit das Geld liegen. Für die Casinos lohnt es sich daher, Ihre Ansprüche nicht zu beachten. Ganz anders sieht es aber aus, wenn die Gegenseiten ein Schreiben von unserer Kanzlei erhalten, in dem die rechtlichen Aspekte detailliert ausgeführt sind und Ihre Forderungen mit juristischen Argumenten untermauert werden.
In den meisten Fällen muss zwar trotzdem eine Klage vor Gericht eingereicht werden, die Erfolgsaussichten stehen für die Spieler hier aber sehr gut: In über 90 Prozent der Fälle sind Online-Casino-Klagen erfolgreich für den Spieler und die Casino-Verluste werden vom Glücksspiel-Anbieter erstattet. Da Sie optional auch die Prozesskosten zu 100% finanziert bekommen können, haben Sie kein Kostenrisiko mehr!
Gut zu wissen: Spieler müssen keine Bedenken haben, gegen das Casino zu klagen, obwohl Sie selbst an einem illegalen Glücksspiel teilgenommen haben. Ihnen drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen, wenn Sie – wie üblich – nicht wussten, dass die Anbieter über keine gültige Lizenz verfügten. Bisher sind uns auch keine Fälle bekannt, in denen ein Spieler diesbezüglich mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert wurde. Selbstverständlich würden wir Ihnen aber in diesem unwahrscheinlichen Fall zur Verfügung stehen.
Ganz besonders wichtig ist uns immer absolute Gebührentransparenz. Überraschende Rechnungen sind bei uns ausgeschlossen – Sie zahlen nur, was vorab vereinbart wurde.
Für die Rückforderung von Glücksspiel-Verlusten arbeiten wir z. B. auch mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Für Sie arbeiten wir dann komplett ohne jedes Risiko und nur bei Erfolg fällt eine Erfolgsprovision in Höhe von 38% an.
Wir führen bereits jetzt bundesweit eine vierstellige Anzahl an Verfahren für Mandanten. Hierfür sind wir optimal aufgestellt und bauen unsere Handlungsoptionen regelmäßig aus, um immer den notwendigen Spielraum für Ihr Mandat zu haben.