KMU, Konzerne, Start-Ups oder Selbständige – wir unterstützen Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Lassen Sie sich durch unsere Qualität überzeugen.
Das Wirtschaftsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten und Transaktionen stehen. Das Wirtschaftsrecht betrachtet sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen als auch diejenigen zwischen Unternehmen untereinander.
Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und umfasst unter anderem das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht.
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen und sorgen damit dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
Wenn Ihre offenen Posten durch die Decke schießen benötigen Sie eine schnelle und einfache Lösung. Wir bieten schon seit Jahren auch das professionelle anwaltliche Inkasso (B2B & B2C) ab 0 Euro an. Selbstverständlich inkl. vollautomatischer Schnittstelle.
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist ein Instrument zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Dabei wird der Verletzer zunächst durch eine Abmahnung aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei handelt es sich um eine Erklärung, dass der Verletzer das beanstandete Verhalten künftig nicht mehr wiederholen wird. Durch eine Abmahnung sollen Gerichtsverfahren vermieden und eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.
E-Commerce bezeichnet den Handel über das Internet, bei dem Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen und -Shops angeboten und verkauft werden. Das E-Commerce-Recht ist ein Teilgebiet des Internetrechts und umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Online-Handel. Es betrifft dabei unter anderem Vertragsabschlüsse, Widerrufs- und Rückgabebedingungen, Haftungsfragen, Datenschutz, Urheberrecht und Markenrecht sowie Zahlungsabwicklung und Versand.
Seit 2015 beraten wir Unternehmen bei der Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben und sorgt dafür, dass Sie alle beim Online-Handel erforderlichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Das Werberecht beinhaltet die Regelungen zu den rechtlichen Vorgaben für Werbemaßnahmen und -kampagnen. Zu berücksichtigen gilt es hierbei verschiedene Rechtsgebiete wie dem Wettbewerbsrecht, dem Urheberrecht, dem Markenrecht, dem Datenschutzrecht und dem Medienrecht. Das Werberecht legt dabei insbesondere fest, welche Werbemaßnahmen erlaubt und welche verboten sind und schützt Verbraucher vor irreführender oder unzulässiger Werbung.
Das Wettbewerbsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts und umfasst diejenigen rechtlichen Regelungen, die darauf abzielen, einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) sind zahlreiche Bestimmungen zur Verhinderung von irreführender Werbung, der Bekämpfung von aggressiven Werbemethoden enthalten. Diese schützten insbesondere Verbraucher vor Täuschung und Beeinflussung durch unfaire geschäftliche Praktiken, aber sorgen auch insgesamt für einen funktionierenden Wettbewerb.
Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist es meist sinnvoll, zunächst außergerichtliches, anwaltliches Mahnschreiben zu versenden. In vielen Fällen führt schon dieser erste Schritt zum Erfolg.
Führt unsere außergerichtliche Zahlungsaufforderung wider Erwarten nicht zum Erfolg, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn der säumige Schuldner innerhalb zweimal auf eine zweiwöchige Frist nicht widerspricht, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und wir haben erfolgreich einen Vollstreckungsbescheid für Sie erwirkt. Natürlich unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens und sorgen dafür, dass Sie Ihre Forderungen effektiv durchsetzen können.
Anstelle des Mahnverfahrens kann auch direkt die Klage eingereicht werden. Damit startet das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht. Wir vertreten Sie bundesweit vor Gericht und Dank unserer Verfahren aus über 1.000 jährlichen Gerichtsverfahren sind Sie bei uns in den besten Händen.
Sobald wir einen vollstreckbaren Titel erzielt haben, hat der Schuldner nach Zustellung zwei Wochen zur Zahlung. Anderenfalls kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Dabei wird das Vermögen des Schuldners gepfändet, um die offene Forderung zu begleichen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Zwangsvollstreckung und sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld erhalten.
Jetzt haben wir es geschafft, herzlichen Glückwunsch: Ihre Offenen Posten sind ausgeglichen!
Kontaktieren Sie uns im Formular digital oder rufen Sie uns an: 030 586840768