Wir bieten Ihnen im Arbeitsrecht:
Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist es meist sinnvoll, zunächst außergerichtliches, anwaltliches Mahnschreiben zu versenden. In vielen Fällen führt schon dieser erste Schritt zum Erfolg.
Führt unsere außergerichtliche Zahlungsaufforderung wider Erwarten nicht zum Erfolg, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn der säumige Schuldner innerhalb zweimal auf eine zweiwöchige Frist nicht widerspricht, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und wir haben erfolgreich einen Vollstreckungsbescheid für Sie erwirkt. Natürlich unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens und sorgen dafür, dass Sie Ihre Forderungen effektiv durchsetzen können.
Anstelle des Mahnverfahrens kann auch direkt die Klage eingereicht werden. Damit startet das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht. Wir vertreten Sie bundesweit vor Gericht und Dank unserer Verfahren aus über 1.000 jährlichen Gerichtsverfahren sind Sie bei uns in den besten Händen.
Sobald wir einen vollstreckbaren Titel erzielt haben, hat der Schuldner nach Zustellung zwei Wochen zur Zahlung. Anderenfalls kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Dabei wird das Vermögen des Schuldners gepfändet, um die offene Forderung zu begleichen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Zwangsvollstreckung und sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld erhalten.
Jetzt haben wir es geschafft, herzlichen Glückwunsch: Ihre Offenen Posten sind ausgeglichen!