Reiserecht
„Deutschlands Reiserechtsanwalt Nr. 1“
Das SAT1 Frühstücksfernsehen benannte Rechtsanwalt Karimi am 20.04.2020 zu Deutschlands Reiserechtsanwalt Nr. 1!
Und auch weitehrin reagieren viele Reiseveranstalter auf Forderungen durch Urlauber nicht oder ablehnend, obwohl deutsche oder europäische Ansprüche bestehen. Hier hilft oft nur noch die Einschaltung von Experten im Reiserecht.
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Mit unserer E-Akte können Sie jederzeit, sicher und verschlüsselt auf alle Unterlagen zugreifen.
Alles Rund um Ihre Reise.
Wir setzen Ihr Recht um
Beratung – wie Sie es wünschen: Online-Beratung (E-Mail), Telefon-Beratung oder Persönliche Beratung
Gut zu wissen, im Rahmen der Prüfung ermitteln wir die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Natürlich beraten wir Sie auch umfassend über die Möglichkeiten einer Kostenerstattung durch den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – soweit vorhanden – übernehmen wir ebenfalls für Sie. Das bedeutet, dass Sie im besten Falle keine eigenen Kosten zu tragen haben.
Bitte senden Sie uns zur Prüfung folgende Informationen:
- Buchungsunterlagen
- Korrespondenz und eine kurze Darstellung des Problems
- Angaben zur Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden)
Expertise.
Geballte Kompetenz im Reiserecht
- seit 2018 bundesweiter Seminarleiter aller Fortbildungen im Reiserecht des Bundesverband der Verbraucherzentralen
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft im Reiserecht
- regelmäßige Medienauftritte, zum Beispiel im RBB, Welt, ProSieben, Inforadio, Tagesspiegel etc..
HÄUFIGE FRAGEN
Wie kann ich Sie beauftragen?
Nehmen Sie einfach Kontak mit uns auf und teilen uns kurz mit, in welcher Angelegenheit wir Sie unterstützen können.
Welche Kapazitäten haben Sie?
Wir führen bereits jetzt bundesweit hunderte an Verfahren für Mandanten aus überwiegend Europa. Hierfür sind wir optimal aufgestellt und bauen unsere Handlungsoptionen regelmäßig aus, um immer den notwendigen Spielraum für Ihr Mandat zu haben.
Benötige ich einen persönlichen Termin?
Zwar gibt es viele Situationen, in denen ein persönlicher Termin vieles vereinfacht, grundsätzlich aber ist ein Termin Vor-Ort für eine erfolgreiche Mandatsaufnahme nicht zwingend erforderlich. E-Mail, besser E-Akte, Telefon oder Videocall sind in den überwiegenden Fällen asureichend.
Welche Kosten entstehen mir?
Ganz besonders wichtig ist uns absolute Gebührentransparenz. Überraschende Rechnungen sind bei uns ausgeschlossen - Sie zahlen nur, was vorab vereinbart wurde.
Im Wirtschaftsrecht ist die individuelle Vergütungsvereinbarung üblich und fair. Denn dann bezahlen Sie nur den tatsächlich entstandenden Aufwand. Aber gern evaluieren wir mit Ihnen gemeinsam, ob nicht ein Fixhonorar in Ihrer Angelegenheit besser geeignet sein kann. Ein weiteres Angebot sind vergünstigte feste monatliche Stundenkontingente. Sprechen Sie uns einfach an.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.