Verbraucherrecht
Reise
Deutschands Reiserechtsanwalt Nr. 1
Gekürt vom SAT1 Frühstücksfernsehen am 20.04.2020
Viele Reiseveranstalter reagieren auf Forderungen durch Urlauber nicht oder ablehnend, obwohl deutsche oder europäische EU-Ansprüche bestehen. Hier hilft oft nur noch die Einschaltung eines Reiserechtanwalts.
BEKANNT AUS
Erleichterung für Reisebüros – Offener Brief an das BMWi
Unser Rechtsgutachten lässt Reisebüros aufatmen. Die Touristik aktuell schreibt: "Gute Nachricht kurz vor Ostern: Reisebüro-Inhaber, die in den vergangenen Monaten...
ZDF Drehscheibe: 5 Tipps für die Reisebuchung
Urlaub 2021 wird wohl doch noch mal anders, als wir es uns alle erhofft haben. Von Normalität bislang keine Spur und so gilt es schon bei der Reisebuchung einige...
Geballte Kompetenz im Reiserecht
Rechtsanwalt Karimi
- Ausbildung in einer großen deutschen Fluggesellschaft im Rechtsreferendariat
- seit 2018 bundesweiter Seminarleiter aller Fortbildungen im Reiserecht des Bundesverband der Verbraucherzentralen
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft im Reiserecht
- regelmäßige Medienauftritte, zum Beispiel im RBB, Welt, Prosieben, Inforadio, Tagesspiegel und viele mehr..
Dipl. Juristin Fischer-Volk
- 30 Jahre Erfahrung im Reiserecht in der Verbraucherzentrale Potsdam
- seit 1998 Vertretung der Verbraucherzentrale in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht
- jahrzehntelange Medienauftritte
Wir vertreten Sie bundesweit – notfalls auch vor GERICHT!
Bitte senden Sie uns zur Prüfung folgende Infomationen:
- Buchungsunterlagen
- Korespondenz und eine kurze Darstellung des Problems
- Angaben zur Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden)
Unsere Reiserechtskanzlei berät Sie natürlich auch rund ums Gepäck
Gepäckverlust, Gepäckverspätung, Gepäckschaden
Beratung – wie Sie es wünschen: Online-Beratung (E-Mail), Telefon-Beratung oder Persönliche Beratung
Gut zu wissen, im Rahmen der Prüfung ermitteln wir die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Natürlich beraten wir Sie auch umfassend über die Möglichkeiten einer Kostenerstattung durch den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – soweit vorhanden – übernehmen wir ebenfalls für Sie. Das bedeutet, dass Sie im besten Falle keine eigenen Kosten zu tragen haben.
Corona und Reiserecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Pauschalreise
Meine Pauschalreise wurde vom Reiseveranstalter abgesagt – bekomme ich den Reisepreis zurück?
Sagt der Reiseveranstalter die gebuchte Pauschalreise wegen Corona ab, haben Sie einen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Reisepreis.
Die gesetzliche Rückzahlungsfrist beträgt 14 Tage. (651h Abs. 5 BGB – zum Gesetz)
Muss ich einen Gutschein akzeptieren?
Sie können natürlich auch einen Gutschein akzeptieren. Im Sinne der allgemeinen Solidarität wäre dies auch durchaus wünschenswert, ABER:
Die gesetzliche Rückzahlungspflicht ist eindeutig definiert. (651h Abs. 1, Satz 2 BGB – zum Gesetz)
Kann ich die Pauschalreise selbst stornieren?
Ja, Sie können immer vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. (651h Abs. 1, Satz 1 BGB – zum Gesetz)
Wann kann der Reiseveranstalter Storno-Gebühren verlangen?
Jedenfalls kann der Veranstalter keine Stornogebühren berechnen, wenn am am Reiseort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen. (651h Abs. 3 BGB – zum Gesetz)
Es ist dann unerheblich, ob der Reiseveranstalter die Reise storniert oder Sie.
Kann ich auch meine Reise in 1-2 Monaten vorsorglich stornieren?
Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist derzeit beschränkt. Zwar können Sie eine Pauschalreise jederzeit stornieren, allerdings kann der Reiseveranstalter für einen späteren Zeitraum Storno-Gebühren verlangen. Nur Reisen, die den vom auswärtigen Amt angegebenen Zeitraum berühren, können rechtssicher ohne Storno-Entschädigung storniert werden. Für spätere Zeiträume ist eine Rücksprache mit einem Anwalt im Reiserecht empfehlenswert.
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Wie kann ich Sie beauftragen
Nehmen Sie einfach Kontak mit uns auf und teilen uns kurz mit, in welcher Angelegenheit wir Sie unterstützen können.
Welche Kapazitäten haben Sie
Wir führen bereits jetzt bundesweit hunderte an Verfahren für Mandanten aus überwiegend Europa. Hierfür sind wir optimal aufgestellt und bauen unsere Handlungsoptionen regelmäßig aus, um immer den notwendigen Spielraum für Ihr Mandat zu haben.
Benötige ich einen persönlichen Termin
Zwar gibt es viele Situationen, in denen ein persönlicher Termin vieles vereinfacht, grundsätzlich aber ist ein Termin Vor-Ort für eine erfolgreiche Mandatsaufnahme nicht zwingend erforderlich. E-Mail, besser E-Akte, Telefon oder Videocall sind in den überwiegenden Fällen asureichend.
Welche Kosten entstehen mir
Ganz besonders wichtig ist uns absolute Gebührentransparenz. Überraschende Rechnungen sind bei uns ausgeschlossen - Sie zahlen nur, was vorab vereinbart wurde.
Im Wirtschaftsrecht ist die individuelle Vergütungsvereinbarung üblich und fair. Denn dann bezahlen Sie nur den tatsächlich entstandenden Aufwand. Aber gern evaluieren wir mit Ihnen gemeinsam, ob nicht ein Fixhonorar in Ihrer Angelegenheit besser geeignet sein kann. Ein weiteres Angebot sind vergünstigte feste monatliche Stundenkontingente. Sprechen Sie uns einfach an.
Überzeugen Sie sich selbst
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns Ihre Rechtspositionen sichern. Nichts ist ärgerlicher (und teurer), als zu spät rechtlichen Beistand eingeschaltet zu haben.