Bundesweite Beratung und Vertretung
Anwalt für Wirtschaftsrecht
KMU, Konzerne, Start-Ups oder Selbständige – wir unterstützen Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Lassen Sie sich durch unsere Qualität überzeugen.
Bundesweite Beratung und Vertretung im Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsrecht. Handelsrecht. Gesellschaftsrecht.
Das Wirtschaftsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten und Transaktionen stehen. Das Wirtschaftsrecht betrachtet sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen als auch diejenigen zwischen Unternehmen untereinander.
Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und umfasst unter anderem das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht.
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen und sorgen damit dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
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Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist ein Instrument zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Dabei wird der Verletzer zunächst durch eine Abmahnung aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei handelt es sich um eine Erklärung, dass der Verletzer das beanstandete Verhalten künftig nicht mehr wiederholen wird. Durch eine Abmahnung sollen Gerichtsverfahren vermieden und eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.
E-Commerce bezeichnet den Handel über das Internet, bei dem Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen und -Shops angeboten und verkauft werden. Das E-Commerce-Recht ist ein Teilgebiet des Internetrechts und umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Online-Handel. Es betrifft dabei unter anderem Vertragsabschlüsse, Widerrufs- und Rückgabebedingungen, Haftungsfragen, Datenschutz, Urheberrecht und Markenrecht sowie Zahlungsabwicklung und Versand.
Seit 2015 beraten wir Unternehmen bei der Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben und sorgt dafür, dass Sie alle beim Online-Handel erforderlichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Das Werberecht beeinhaltet die Regelungen zu den rechtlichen Vorgaben für Werbemaßnahmen und -kampagnen. Zu berücksichtigen gilt es hierbei verschiedene Rechtsgebiete wie dem Wettbewerbsrecht, dem Urheberrecht, dem Markenrecht, dem Datenschutzrecht und dem Medienrecht. Das Werberecht legt dabei insbesondere fest, welche Werbemaßnahmen erlaubt und welche verboten sind und schützt Verbraucher vor irreführender oder unzulässiger Werbung.
Das Wettbewerbsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts und umfasst diejenigen rechtlichen Regelungen, die darauf abzielen, einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) sind zahlreiche Bestimmungen zur Verhinderung von irreführender Werbung, der Bekämpfung von aggressiven Werbemethoden enhtalten. Diese schützten insbesondere Verbraucher vor Täuschung und Beeinflussung durch unfaire geschäftliche Praktikenm, aber sorgen auch insgesamt für einen funktionierenden Wettbewerb.
Das Transparenzregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Gesellschaften offenlegen müssen, wer die jeweiligen "wirtschaftlich Berechtigten Personen" hinter der Gesellschaft sind. Das Register umfasst Unternehmen, Stiftungen, Vereine, politische Parteien und andere Organisationen. Die Offenlegung muss einmal jährlich erfolgen und umfasst Informationen wie den vollständigen Namen, die Adresse und die Art des wirtschaftlichen Interesses des wirtschaftlich Berechtigten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Seit der Einführung des Transparenzregister 2017 beraten wir Unternehmen und Personen bei der Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben. Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Das Lobbyregister ist ein Verzeichnis, in dem Lobbyisten und ihre Interessenvertretungen öffentlich gemacht werden. In Deutschland ist das Lobbyregister gesetzlich vorgeschrieben. Demnach müssen sich alle Lobbyisten, die Zugang zum Bundestag oder der Bundesregierung haben registrieren und ihre Tätigkeiten offenlegen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Register umfasst die Offenlegung der finanziellen Ressourcen, Kontaktpersonen in der Politik und Themenbereiche.
Seit der Einführung des Transparenzregister 2021 beraten wir Unternehmen und Personen bei der Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben. Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf.
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