Ausgangslage:
Der Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt kämpft gegen den Niedergang. Dabei wird zum Teil auf unseriöse Geschäftspraktiken zurückgegriffen. VerbraucherInnen sollen dadurch mit langfristigen Verträgen gebunden werden. Zeitgleich erfolgt keine oder nicht die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung über Widerrufsmöglichkeiten. Sollte die/der VerbraucherIn widerrufen, wird ihr/ihm eine vermeintlich eindeutige Rechtslage vorgespielt. Wenn dann die ersten Mahnungen, zum Beispiel von Inkassofirmen, im Briefkasten landen, geben viele VerbraucherInnen klein bei und zahlen.
Unser Ergebnis:
Unsere Mandantin hatte sich in einem Einkaufscenter zu einer folgenschweren Unterschrift hinreißen lassen. Bereits am selben Abend bereute Sie Ihre Leichtfertigkeit und versuchte telefonisch von Ihrer Unterschrift Abstand zu nehmen. Die Abo-Falle hatte da allerdings schon zugeschnappt. Unsere Mandantin erhielt wenige Wochen später das widerrufene Magazin. Der Verlag zeigte sich hartnäckig und schickte trotz erneuter Nachrichten und Telefonate unserer Mandantin über mehrere Monate hinweg die Zeitschrift, zusammen mit entsprechenden Zahlungsaufforderungen.
Erst unser Schreiben sorgte für ein Nachgeben des Verlags, zusammen mit einer Entschuldigung. Die bis zu diesem Zeitpunkt gelieferten Zeitschriften durfte unsere Mandantin behalten.
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