Schadensersatz wegen Facebook-Daten-Skandal

20. Mai 2018

BEKANNT AUS

Der neuerliche Datenskandal auf Facebook, wo circa 300.000 deutscher Nutzer betroffen waren, könnte in Zukunft durch die Datenschutzgrundverordnung „DSGVO“ erhebliche Schutzrechte auslösen.

Besserer Schutz dank Datenschutzgrundverordnung
Bislang ist es für betroffene Nutzer schwierig, sich gegen Facebook zur Wehr zu setzen. Schließlich sitzt die Firma in Irland, sodass auch irisches Datenschutzrecht angewandt werden muss. Inwieweit dann tatsächliche finanzielle Schäden nachzuweisen sind, bleibt fraglich.

Ab den 25.05.2018 sind betroffene Verbraucher jedoch geschützt. Dann tritt nämlich die neue EU- Datenschutzgrundverordnung „DSGVO“ in Kraft.

Für zukünftige Datenschutzverstöße gilt dann Artikel 82 DSGVO, sodass neben etwaigen tatsächlichen finanziellen Schäden auch ein immaterieller Schaden geltend gemacht werden kann. Immaterieller Schaden bedeutet, dass Verbraucher Schmerzensgeld für Datenschutzverstöße verlangen können. In welchem Ausmaß Schmerzensgeld durch Verbraucher durchgesetzt werden wird, ist derzeit nicht abzusehen. Erschwerend kann aber für den letzten Fall festgehalten werden, dass schon aufgrund des enormen Umfangs des Datenschutzverstoßes das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher erheblich beeinträchtigt worden ist. Nach der Datenschutzgrundverordnung ist die Rechtsdurchsetzung europaweit einheitlich vereinfacht, denn das Verschulden wird vermutet. Das bedeutet, dass in diesem Fall Facebook nachweisen müsste, dass sie kein Verschulden trifft.
Für alle weiteren Fragen zum Thema Datenschutz – DSGVO – stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.

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